Kurz gesagt: Peach ReUse-Produkte haben eine lebenslange Funktionsgarantie – Firmware-bedingte Ausfälle sind davon ausgenommen.

Original-Produkte Für Original-Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung. Für Konsumentinnen und Konsumenten beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre ab Lieferung. Zusätzlich können Herstellergarantien des jeweiligen Druckerherstellers gelten – hierfür sind die Bedingungen des Herstellers massgebend.

Peach ReUse-Produkte Auf alle als "Peach ReUse" gekennzeichneten Tinten- und Tonerprodukte erhältst du eine lebenslange Garantie ab Lieferdatum. Diese Garantie deckt die Funktionsfähigkeit des Produkts im dafür vorgesehenen Druckermodell.

Was die ReUse-Garantie nicht abdeckt

  • normalen Verschleiss sowie den üblichen Verbrauch von Tinte oder Toner (z. B. Seitenreichweite)
  • Schäden durch falsche Anwendung, unsachgemässe Lagerung oder äussere Einwirkungen
  • die Verwendung in einem nicht vorgesehenen Druckermodell
  • Eingriffe, Nachfüllungen oder Reparaturen durch Kund:innen oder Dritte
  • Störungen, die nicht durch das Produkt selbst verursacht werden – etwa Druckerdefekte, fehlerhafte Druckereinstellungen oder Firmware-Änderungen durch den Gerätehersteller (siehe dazu unsere Artikel zu Firmware-Updates)
  • geringfügige optische Abweichungen (z. B. leichte Gebrauchsspuren am Gehäuse) ohne Beeinträchtigung der Funktion

So machst du einen Garantiefall geltend

  1. Kontaktiere uns vor jeder Rücksendung über service@peachstore.com – wir sagen dir die nächsten Schritte und die passende Rücksendeadresse.
  2. Halte deinen Kaufnachweis (Rechnung oder Bestellbestätigung) bereit.
  3. Wir prüfen das eingesandte Produkt und entscheiden dann über Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Rückerstattung.

Rücksendekosten im Garantiefall Liegt ein Garantiefall vor, übernehmen wir die unmittelbaren Rücksendekosten. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein Garantiefall vorliegt, können wir die tatsächlich angefallenen Rücksendekosten (max. CHF 15.–) in Rechnung stellen – das passiert aber nicht, wenn du den Fall in gutem Glauben gemeldet hast.

Die Garantiedauer verlängert sich durch einen Garantiefall nicht und beginnt nicht neu zu laufen.